Das Wichtigste auf einen Blick
Alle Medizinstudierenden in Deutschland müssen im Rahmen ihres Studiums mindestens 90 Tage Pflegepraktikum absolvieren.
Das Pflegepraktikum kann in Einheiten von mindestens 30 Tagen aufgeteilt werden.
Das Pflegepraktikum kann frühestens nach dem Erhalt der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) bzw. des Abiturs abgeleistet werden.
Pflegepraktika im Ausland werden anerkannt, wenn die Einrichtungen bestimmte Kriterien erfüllen.
Das Pflegepraktikum kann während des Studiums nur in der vorlesungsfreien Zeit oder während eines Freisemesters absolviert werden.
Das Pflegepraktikum muss bis zum Ende des zweiten Studienjahres abgeschlossen sein, da es Voraussetzung für die Zulassung zum 1. Staatsexamen ist.
Das Wichtigste auf einen Blick
Alle Zahnmedizinstudierenden in Deutschland müssen nach der neuen Approbationsordnung mindestens 30 Tage Pflegepraktikum absolvieren.
Das Pflegepraktikum muss in 30 Tagen am Stück absolviert werden.
Das Pflegepraktikum kann frühestens nach dem Erhalt der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) bzw. des Abiturs absolviert werden.
Pflegepraktika im Ausland werden anerkannt, sofern die Einrichtungen bestimmte Kriterien erfüllen.
Das Pflegepraktikum kann nur in der vorlesungsfreien Zeit oder während eines Freisemesters absolviert werden.
Das Pflegepraktikum muss bis zum Ende des zweiten Studienjahres abgeschlossen sein, da es Voraussetzung für die Zulassung zum Physikum ist.
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