Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 12.01.2022

travelformed GmbH, Wiedenaustraße 23, 50127 Bergheim, Deutschland, Handelsregisternummer: HRB 111045, Amtsgericht Köln, im Folgenden „Agentur“ genannt; Kund*innen, welche mit der Agentur einen Vertrag geschlossen haben, werden im Folgenden „Kunden“ genannt

§ 1 Allgemeines

  1. Dieser Vertrag kommt zu Stande mit der travelformed GmbH.
  2. Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

§ 2 Vertragspartner

  1. Vertragspartner dieses Vertrages sind der Kunde und die Agentur.
  2. Vertragspartner von Verträgen die sich außerhalb der von der Agentur in § 3 und § 4 näher definierten Leistungsumfang befinden, sind ausschließlich der Kunde und der entsprechende Vertragspartner.
  3. Der Teilnehmer muss bei Vertragsabschluss das 18. Lebensjahr vollendet haben. Grundsätzlich ist auch die Vermittlung von Aufenthalten an Personen möglich die noch nicht volljährig sind möglich. Diese Personen müssen jedoch mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben. Vertragspartner sind in diesem Fall die Eltern als gesetzliche Vertreter.

§ 3 Vertragsgegenstand

  1. Vertragsgegenstand ist das Organisieren der Reise. Hierzu zählt die Unterstützung bei der Organisation von Visa, die Unterstützung bei der Organisation des Fluges (Flugkosten sind gesondert zu tragen), die Unterbringung vor Ort, die Organisation von geführten Reisen vor Ort und die Organisation des Transports vom Flughafen zum Aufenthaltsort. Vor Ort findet die Betreuung im Krankenhaus durch Ärztinnen und Ärzte des jeweiligen Krankenhauses statt. Der genaue Inhalt der Serviceleistungen (in Verbindung mit dem Programm auch „Dienstleistungspaket“) kann auch auf der Internet-Webseite unter [www.travel4med.de]nachgelesen werden. Das Dienstleistungspaket kann bei verschiedenen Ländern und/oder entsprechend der individuellen Teilnehmeranfrage variieren.
  2. Die Agentur behält sich das Recht der kurzfristigen Änderung der Serviceleistungen ohne vorherige Benachrichtigung der Teilnehmer vor. Die Agentur haftet nicht für unverschuldete Verschiebungen Beginn und Ende des Programms sowie einzelner Serviceleistungen.

§ 4 Leistung

  1. Im Rahmen der Vermittlungstätigkeit vermittelt die Agentur ausdrücklich im fremden Namen Pflegepraktika und Famulaturen im medizinischen Bereich im Ausland anderer Organisationen und Personen („Praktikumsgeber“) oder einzelne Leistungen und schuldet nur die ordnungsgemäße Vermittlung, nicht die Leistung.
  2. Alle beschriebenen Praktikumsvorschläge bzw. -angebote beruhen auf den Angaben der jeweiligen Praktikumsgeber oder Partnerorganisationen bzw. Projektleiter und sind ohne Gewähr.
  3. Im Rahmen der Bereitstellung der Unterkunft schuldet die Agentur die vereinbarte Unterkunft oder ersatzweise eine Unterkunft gleicher Art und Güte.
  4. Die Vermittlung eines Praktikums ist mit der Bereitstellung der Unterkunft verbunden. die Agentur schuldet die Bereitstellung der Unterkunft nur bei erfolgreicher Vermittlung eines Praktikums.

§ 5 Vertragsabschluss

  1. Mit dem Ausfüllen des Online-Auftragsformulars nebst Anklicken der Checkboxen „Mit deiner Bestellung erklärst du dich mit unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Widerrufsbestimmungen einverstanden.“ und „Zahlungspflichtig bestellen“ im Online-Anmeldesystem, gibt sich der Teilnehmer mit diesen AGB’s einverstanden und gibt gegenüber der Agentur ein bindendes Angebot auf Abschluss eines Vertrages über die Organisation eines praktikumsbegleitenden Aufenthalts in Verbindung mit der Bereitstellung einer Unterkunft ab (vergleiche den Leistungsumfang in § 3). Nimmt die Agentur dieses Angebot an, so erhält der Teilnehmer eine Bestätigung des Vertragsabschlusses per E-Mail. Die Agentur kann mit der Annahme der Anmeldung nicht garantieren, dass der Teilnehmer einen Platz innerhalb eines Programms oder einen Ausweichplatz vermittelt bekommt.

§ 6 Kosten, Reisegebühr

  1. Die Dienstleistungen der Agentur sind kostenpflichtig. Die Kosten hängen von dem jeweils gewählten Aufenthaltsort und der Dauer der Reise ab. Die Kosten sind nach dem Ausfüllen der Anmeldung sowie Akzeptieren der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu bezahlen. Einer gesonderte Zahlungsaufforderung bedarf es nicht. Die Agentur haftet nicht für Schäden, die aufgrund später Zahlung der Registrierungsgebühr entstehen. Entsprechend § 6 führt das Ausbleiben der Zahlung dazu, dass der Vermittlungsprozess nicht beginnt.
  2. Die Reisekosten werden nicht erstattet. Hiervon kann die Agentur im Einzelfall absehen.
  3. Die Reisegebühr ist zu zahlen, nachdem der Kunde die Bestätigung über die Reise erhalten hat. Hierbei genügt der Erhalt per E-Mail. Der Kunde erhält eine Rechnung über den zu zahlenden Betrag. Dieser ist innerhalb von 14 Tagen und vor Antritt der Reise zu begleichen. Ist keine Zahlung bis zum Abreisetag zu verzeichnen, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf die Leistungen.

§ 7 Bestätigung und Nachweis

  1. Die dem Kunden zugesandte Reisemöglichkeit oder eine per E-Mail bestätigte Reisemöglichkeit gilt als Nachweis der erfolgreichen Tätigkeit der Agentur. Für das Nichtzustandekommen oder die vorzeitige Beendigung des jeweiligen Praktikumsvertrages oder der jeweiligen Praktikumszusage haftet die Agentur in entsprechender Anwendung von § 3 Abs. 1 nicht.

§ 8 Versicherungen

  1. Die Agentur vermittelt keine Versicherungsleistungen. Jeder Teilnehmer muss für die Dauer seines Aufenthaltes im Ausland hinreichend kranken-, haftpflicht- und unfallversichert sein. Der Kunde muss sich mit den landestypischen reisemedizinischen Hinweisen, Impfungen und Reisegefahren vertraut machen. Eine Auslandskrankenversicherung jedes Teilnehmers ist vor Beginn der Reise abzuschließen.

§ 9 Einreisedokumente

  1. Der Kunde ist für die Beschaffung von Visa und anderen für die Einreise in das betreffende Land notwendigen Dokumente selbst verantwortlich. Wird dem Teilnehmer das Visum verweigert oder nicht rechtzeitig erteilt, trägt der Kunde die entstehenden Kosten. Eine Erstattung der Vermittlungs- und Programmgebühr, sowie der Registrierungsgebühr und weiterer eventuell anfallender Gebühren, findet nicht statt. Der Kunde hat die alleinige Verantwortung, alle wichtigen Dokumente bei der Einreise mit sich zu tragen.

§ 10 Sonstige Einreisebeschränkungen und aktuelle Entwicklungen

  1. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass seiner Einreise keine sonstigen Beschränkungen entgegenstehen. Er hat insbesondere dafür zu sorgen, sich über die aktuellen Gesundheitsanforderungen und Beschränkungen für die Einreise zu informieren und diese Einzuhalten.

§ 11 Kündigung

  1. Die Agentur ist berechtigt, außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Kunde den Vermittlungs- bzw. Buchungsprozess durch unkooperatives Handeln negativ beeinflusst. Hierzu zählt u.a. das Nichtbeantworten von E-Mails oder das Zurückhalten von buchungsrelevanten Informationen (z.B. Nationalität, Geburtsdatum etc.).
  2. Im Falle unzureichender Qualifikation des Kunden bei Bewerbungsgesprächen und mehrfachem Ablehnens von Praktikumsplätzen gilt § 11 Abs. 1 entsprechend.
  3. Der Kunde ist berechtigt, außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund für die außerordentliche Kündigung besteht, § 314 BGB.
  4. Ein Rückerstattungsanspruch für nicht erhaltene Leistungen besteht bei Kündigung nicht.

§ 12 Rücktrittsrecht

  1. Ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht nicht. Die Agentur räumt dem Kunden jedoch ein vertragliches Rücktrittsrecht zu den nachstehenden Bedingungen ein.
    1. Wenn der Kunde sich entscheidet, den Vertrag zu kündigen, kann die Agentur eine angemessene Entschädigung verlangen. Diese Entschädigung basiert auf dem Zeitraum zwischen der Kündigungserklärung und dem Beginn der Leistungen der Agentur. Die Höhe der Entschädigung variiert je nach dem Zeitpunkt der Kündigung:
      bis zum 80. Tag vor Leistungsbeginn 10 %,
      vom 79. bis 50. Tag vor Leistungsbeginn 30 %,
      vom 49. bis 20. Tag vor Leistungsbeginn 60 %,
      vom 19. bis 7. Tag vor Leistungsbeginn 80 % und
      ab dem 7. Tag vor Leistungsbeginn oder bei Nichterscheinen 90 %.

§ 13 Haftung

  1. Die Agentur übernimmt keine Haftung für Leistungen zwischen dem Kunden und dem Praktikumsgeber selbst. Für Ereignisse, die nicht im Verantwortungsbereich der Agentur liegen (wie Bewilligung einer Förderung, Versicherungsleistungen etc.), schließt die Agentur jegliche Haftung im gesetzlich zulässigen Rahmen aus. Sämtliche Unternehmungen von dem Teilnehmer vor, während und nach dem Auslandsaufenthalt werden von dem Teilnehmer auf eigene Gefahr ausgeführt.
    1. Wird die durch die Agentur vermittelte Leistung des Praktikumsgebers nicht vertragsgerecht erbracht, so hat der Kunde vom Praktikumsgeber Abhilfe zu verlangen. In diesem Falle ist die Agentur zu einer Schlichtung zwischen den Parteien bereit, es liegt jedoch nicht im Pflichtbereich.
    2. Eine Schlichtung zwischen den Parteien kann nur erfolgen, wenn der Kunde seine Beschwerde unmittelbar an den Praktikumsgeber und an die Agentur
    3. Kommt für den Teilnehmer nur eine vorzeitige Beendigung des Praktikums in Betracht, so versucht die Agentur diesem einen neuen Praktikumsplatz innerhalb einer angemessenen Frist zu vermitteln. Im Übrigen gelten jedoch insbesondere die §§ 12, 13 und 14. Die Schlichtung zwischen den Parteien im Streitfall, sowie die Vermittlung eines ersatzweisen Praktikumsplatzes sind freiwillige Leistungen, die außerhalb des Pflichtenkreises der Agentur liegen. Der Kunde hat hierauf keinen Anspruch.
    4. Die Agentur und ihre Mitarbeiter übernehmen keinerlei Haftung von Schäden, die von Dritten verursacht wurden. Dies gilt insbesondere auch für Verkehrsunfälle, Überfälle und andere Lebensrisiken, die im Falle eines Auslandpraktikums und/oder Auslandsaufenthalts durch die gesellschaftliche Situation des jeweiligen Landes verursacht werden. Der Kunde ist verpflichtet sich vor Reiseantritt ausreichend über die Landesbedingungen zu informieren.
  2. Die Kunden erkennen die Verantwortlichkeiten und Risiken an, die mit ihrer Wahl in ein Land fremdes Land zu reisen, verbunden sind. Insbesondere Praktika im Ausland beinhalten ein gewisses Maß an vorhersehbaren als auch unvorhersehbaren Risiken, welche vollständig vom Kunden übernommen werden. Daher haftet die Agentur einschließlich ihrer Mitarbeiter und Geschäftsführer nicht für Schäden oder Verluste, die Kunden direkt oder indirekt entstehen. Dies können einschließlich, aber nicht beschränkt sein: Personenschäden, Emotionale Verletzung, Tod, Krankheit, Beschädigung oder Verlust von Eigentum, Naturkatastrophen, Geisel-Situationen, Krieg, Terrorismus, Entschädigungen.
  3. Im Übrigen sind Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von der Agentur, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
  4. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Agentur nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  5. Die Einschränkungen der Abs. 4 und 5 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von der Agentur, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

§ 14 Datenschutz

  1. Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass die von ihm zur Verfügung gestellten persönlichen Daten verarbeitet und im Rahmen des Vermittlungs-, Buchungsprozesses (z.B. Anmeldeunterlagen, Lebenslauf, Newsletter usw.) auf dem elektronischen Wege (per E-Mail) an potentielle Praktikumsgeber, Partner oder sonstige Personen zum Zwecke der Vermittlung weitergeleitet werden können.
  2. Im Übrigen wird auf unsere Datenschutzerklärung verwiesen.

§ 15 Geltendes Recht

  1. Dieser Vertrag – einschließlich der Form seines Zustandekommens sowie sämtlicher sich aus ihm ergebenden Rechte und Pflichten – unterliegt dem deutschen Recht. Zwingende Schutzvorschriften des Rechts des Staates, in dem der Vertragspartner, der Verbraucher ist, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben anwendbar.