Das Wichtigste auf einen Blick
Quickfacts Humanmedizin
Alle Medizinstudierenden in Deutschland müssen im Rahmen ihres Studiums mindestens 90 Tage Pflegepraktikum absolvieren.
Das Pflegepraktikum kann in Einheiten von mindestens 30 Tagen aufgeteilt werden.
Das Pflegepraktikum kann frühestens nach dem Erhalt der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) bzw. des Abiturs abgeleistet werden.
Ob und wie dein Pflegepraktikum anerkannt wird, entscheidet deine Universität, wir klären die Anforderungen vorab mit dir.
Das Pflegepraktikum kann während des Studiums nur in der vorlesungsfreien Zeit oder während eines Freisemesters absolviert werden.
Das Pflegepraktikum muss bis zum Ende des zweiten Studienjahres abgeschlossen sein, da es Voraussetzung für die Zulassung zum 1. Staatsexamen ist.
Das Wichtigste auf einen Blick
Quickfacts Zahnmedizin
Alle Zahnmedizinstudierenden in Deutschland müssen nach der neuen Approbationsordnung mindestens 30 Tage Pflegepraktikum absolvieren.
Das Pflegepraktikum muss in 30 Tagen am Stück absolviert werden.
Das Pflegepraktikum kann frühestens nach dem Erhalt der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) bzw. des Abiturs absolviert werden.
Ob und wie dein Pflegepraktikum anerkannt wird, entscheidet deine Universität, wir klären die Anforderungen vorab mit dir.
Das Pflegepraktikum kann nur in der vorlesungsfreien Zeit oder während eines Freisemesters absolviert werden.
Das Pflegepraktikum muss bis zum Ende des zweiten Studienjahres abgeschlossen sein, da es Voraussetzung für die Zulassung zum Physikum ist.
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Anerkennung
Wie die Anerkennung läuft
Wir bereiten die Unterlagen so vor, wie dein Landesprüfungsamt sie braucht.
Das übernehmen wir
- Wir klären, welche Nachweise deine Stelle verlangt
- Bestätigung mit Zeitraum, Klinik und Tätigkeiten
- Unterlagen für die Anerkennung, rechtzeitig vor der Abreise
Fragen zum Krankenpflegedienst im Ausland? Besprechen wir sie.
Wir klären, welche Nachweise deine Stelle verlangt, und stellen sie mit dir zusammen.
FAQ
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