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Förderung Auslandspraktikum 2026: BAföG, Kredit, Stipendium

Celina Köhsl
Celina KöhslMedizinstudentin, Teammitglied von travel4med
  • 9. August 2026
  • 18 Minuten
Förderung Auslandspraktikum 2026: BAföG, Kredit, Stipendium

Förderung Auslandspraktikum 2026: BAföG, Bildungskredit und Stipendien im Überblick

Die Förderung für ein Auslandspraktikum ist keine einzelne Leistung, sondern ein Baukasten aus fünf Töpfen: Auslands-BAföG, Bildungskredit, KfW-Studienkredit, Erasmus+ und Stipendien. Für ein Ziel außerhalb Europas sind das konkret bis zu 1.000 Euro Reisekostenzuschlag plus monatlich bis zu 102 Euro für die Krankenversicherung (§ 4 und § 5 BAföG-AuslandszuschlagsV), beim staatlichen Bildungskredit 100, 200 oder 300 Euro im Monat zu 3,53 Prozent effektivem Jahreszins und beim KfW-Studienkredit 100 bis 650 Euro im Monat zu 6,53 Prozent (beide Stand 01.04.2026). Dieser Guide zeigt dir, welcher Topf für dein Pflegepraktikum oder deine Famulatur wirklich infrage kommt, an welcher Voraussetzung die meisten Anträge scheitern und in welcher Reihenfolge du vorgehst.

Fachlich geprüft von MUDr. Andreas Zehetner, Arzt (MUDr., entspricht Dr. med. univ.) und Mitgründer von travel4med. Er organisiert seit Jahren klinische Auslandspraktika für Medizin- und Pflegestudierende. Redaktion: Celina Köhsl. Alle Rechts-, Zins- und Geldangaben geben den Stand vom 18.08.2026 wieder und ersetzen keine verbindliche Auskunft deines zuständigen Auslands-BAföG-Amts, des BVA oder der KfW.

Key Takeaways

  • Auslands-BAföG, Reisekosten: 250 Euro je Reise innerhalb Europas, 500 Euro je Reise außerhalb Europas – für Hin- und Rückreise nach Sri Lanka, Nepal, Bali oder Sansibar also bis zu 1.000 Euro (§ 4 Abs. 1 BAföG-AuslandszuschlagsV). Entscheidend ist hier Europa, nicht die EU.
  • Die harte Hürde: Gefördert wird nur ein Pflichtpraktikum, und die Hochschule muss vorab bescheinigen, dass dein Auslandspraktikum der Prüfungsordnung genügt. Ohne diese Anerkennungsbescheinigung entscheidet das Amt gar nicht (§ 5 Abs. 5 BAföG, Tz 5.5.2 BAföGVwV).
  • Mindestdauer: Außerhalb der EU muss dein Auslandspraktikum tatsächlich zwölf Wochen dauern – 11 Wochen und 5 Werktage genügen (Tz 5.5.3 BAföGVwV). Eine einzelne Famulatur dauert nach § 7 Abs. 3 ÄApprO nur einen Monat und reicht allein nicht.
  • Bildungskredit vs. KfW: 3,53 Prozent gegen 6,53 Prozent effektiver Jahreszins (beide Stand 01.04.2026). Die höhere Auszahlung des KfW-Studienkredits ist die teurere.
  • Erasmus+ gilt weltweit: Auch ein Auslandspraktikum in nicht assoziierten Drittstaaten wie Sri Lanka, Nepal, Indonesien oder Tansania wird gefördert – der Programme Guide sieht 700 Euro pro Monat vor, Mindestdauer allerdings zwei Monate.
  • Krankenpflegedienst: drei Monate nach § 6 Abs. 1 ÄApprO, von den Landesprüfungsämtern als 90 Kalendertage gerechnet, abgeschlossen vor der Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung – nicht erst vor dem Prüfungstermin.
  • Stipendien sind rückzahlungsfrei. Leistungsstipendien ohne Zweckbindung zählen erst als Einkommen, soweit sie im Monatsdurchschnitt 300 Euro übersteigen (§ 21 Abs. 3 Nr. 2 BAföG); das Deutschlandstipendium mit 300 Euro monatlich bleibt damit anrechnungsfrei.

Alle Angaben sind Richtwerte zum Stand der jeweiligen Quelle. Zinssätze werden halbjährlich neu festgesetzt – klär die Förderung für dein Auslandspraktikum deshalb immer mit dem zuständigen Auslands-BAföG-Amt, dem Bundesverwaltungsamt oder in unserer kostenlosen Beratung.

Welche Förderung gibt es für ein Auslandspraktikum?

Für ein Auslandspraktikum stehen fünf Wege offen: Auslands-BAföG als Zuschuss, Erasmus+ und Stipendien wie PROMOS als rückzahlungsfreie Raten, dazu Bildungskredit und KfW-Studienkredit als Darlehen. Die meisten Studierenden kombinieren zwei bis drei davon, statt sich auf einen einzelnen Topf zu verlassen.

Die folgende Tabelle zeigt, was jeder Weg bringt und was er kostet:

FörderwegHöheRückzahlungWichtigste Voraussetzung
Auslands-BAföG, Reisekosten250 € je Reise innerhalb Europas, 500 € je Reise außerhalb EuropaskeinePflichtpraktikum; außerhalb der EU mind. 12 Wochen
Auslands-BAföG, Krankenversicherungbis zu 102 € pro MonatkeineNachweis eines Krankenversicherungsschutzes
Erasmus+, nicht assoziierte Drittstaaten700 € pro Monatkeinemind. 2 Monate; Budget der eigenen Hochschule
PROMOS (DAAD)350, 450 oder 550 € pro Monat plus MobilitätspauschalekeineBewerbung und Auswahl über die eigene Hochschule
Deutschlandstipendium300 € pro Monatkeinekeine zweite begabungsabhängige Förderung über 30 € monatlich (§ 4 Abs. 1 StipG)
Bildungskredit (BVA)100, 200 oder 300 € pro Monat, max. 24 Raten, insgesamt 1.000–7.200 €ab 4 Jahre nach der ersten Auszahlung, 120 € monatlichfortgeschrittener Ausbildungsabschnitt
KfW-Studienkredit (174)100 bis 650 € pro Monatnach der Karenzphase, individuell vereinbartImmatrikulation an einer deutschen Hochschule

In der Beratungspraxis bei travel4med sehen wir am häufigsten die Kombination aus Auslands-BAföG und einem leistungsbezogenen Stipendium: Das deckt Reisekosten und einen Teil der Lebenshaltung ab, ohne dass am Ende ein Kredit zurückzuzahlen ist. Wie Pflegepraktikum und Famulatur organisatorisch ablaufen, liest du in unseren Ratgebern Pflegepraktikum im Ausland und Famulatur im Ausland; einen breiteren Überblick über alle Geldquellen gibt unser Grundlagenartikel zur Auslandspraktikum Finanzierung.

Person bezahlt mit Karte an einem Automaten
Für das Auslandspraktikum gibt es keine gesetzliche BAföG-Antragsfrist – das Ministerium empfiehlt aber, den Antrag rund ein halbes Jahr vor Reiseantritt zu stellen.

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Was ist Auslands-BAföG und wie viel bekommst du?

Auslands-BAföG ist kein eigenes Programm, sondern die Anwendung des BAföG auf eine Ausbildung im Ausland. Für ein Auslandspraktikum bekommst du den regulären Bedarfssatz plus zwei Zuschläge: den Reisekostenzuschlag von bis zu 1.000 Euro außerhalb Europas und monatlich bis zu 102 Euro für deine Krankenversicherung, wenn du den Versicherungsschutz nachweist.

Beim Reisekostenzuschlag verläuft die Grenze entlang Europas, nicht entlang der EU: 250 Euro je Reise innerhalb Europas, sonst je 500 Euro – für Hin- und Rückreise also 500 beziehungsweise 1.000 Euro (§ 4 Abs. 1 BAföG-AuslandszuschlagsV). Für Norwegen, die Schweiz oder Serbien gilt damit der niedrige Satz, obwohl sie nicht in der EU liegen. Für Sri Lanka, Nepal, Bali und Sansibar gilt der hohe Satz von 500 Euro je Reise. Die Zwölf-Wochen-Mindestdauer richtet sich dagegen nach der EU-Mitgliedschaft – beide Grenzen sind ausdrücklich nicht dieselbe.

Was es beim Auslandspraktikum nicht gibt, ist genauso wichtig: Der zielland-abhängige Auslandszuschlag und die Erstattung von Studiengebühren bis 5.600 Euro sind dem Auslandsstudium vorbehalten. § 1 Abs. 1 der Verordnung erstreckt auf Praktika nach § 5 Abs. 5 BAföG ausschließlich den Reisekosten- und den Krankenversicherungszuschlag. Wer mit einem länderabhängigen Aufschlag rechnet, kalkuliert also zu hoch.

Der monatliche Bedarfssatz liegt 2026 bei höchstens 992 Euro und sinkt mit dem anrechenbaren Einkommen von dir und deinen Eltern (§§ 21 ff. BAföG). Nicht doppelt rechnen: Die 102 Euro für die Krankenversicherung stecken bereits im Höchstsatz. Zwei Punkte, die kaum ein Ratgeber nennt: Ein abgelehnter Inlandsbescheid ist kein Grund, den Auslandsantrag zu lassen – die Zuschläge erhöhen deinen Bedarf, sodass nach der Einkommensanrechnung etwas übrig bleiben kann, wo im Inland nichts blieb. Und die Programmgebühr einer organisierten Vermittlung ist keine Studiengebühr im Sinne der Verordnung. Die vollständige Rechnung führt unser Auslands-BAföG-Ratgeber durch.

Wie beantragst du Auslands-BAföG Schritt für Schritt?

Bevor du ein Formular anforderst, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein: Dein Auslandspraktikum muss ein Pflichtpraktikum sein, dessen Inhalt in den Ausbildungsbestimmungen geregelt ist, und deine Hochschule muss die konkrete Station anerkennen. Erst danach lohnt sich der Antrag – sonst verlierst du Monate.

Gefördert wird nach § 5 Abs. 5 Satz 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 4 BAföG nur ein Praktikum, das im Zusammenhang mit dem Studium gefordert ist. Für Famulatur und Krankenpflegedienst ist das über die ÄApprO gegeben – solange du bereits immatrikuliert bist. Absolvierst du den Krankenpflegedienst vor Studienbeginn, gilt er als Vorpraktikum, und Vorpraktika im Ausland sind außerhalb der EU grundsätzlich nicht förderfähig (Tz 5.5.1 BAföGVwV). Auch Bildungskredit und KfW-Studienkredit setzen eine laufende Immatrikulation voraus. Wer den Krankenpflegedienst dagegen in die unterrichtsfreie Zeit während des Studiums legt, hat alle hier beschriebenen Wege offen.

So gehst du vor:

  1. Zuständiges Amt bestimmen. Die Zuständigkeit hängt vom Zielland ab und steht in § 1 BAföG-AuslandszuständigkeitsV: Für Ausbildungsstätten in Asien – also Sri Lanka, Nepal und Indonesien – benennt das Land Baden-Württemberg das Amt, für Afrika und damit Tansania mit Sansibar das Land Brandenburg. Es ist weder dein Inlands-BAföG-Amt noch das Akademische Auslandsamt deiner Uni; die konkrete Anschrift findest du über die Länderauswahl auf bafög.de.
  2. Anerkennungsbescheinigung einholen. Deine Hochschule oder die zuständige Prüfungsstelle bestätigt schriftlich, dass die Auslandsstation den Anforderungen der Prüfungsordnung genügt. Über die Förderung kann erst nach Vorlage dieser Bescheinigung entschieden werden (Tz 5.5.2 BAföGVwV).
  3. Formblätter anfordern – beim zuständigen Auslands-BAföG-Amt, nicht beim Inlandsamt.
  4. Nachweis der Mindestdauer beilegen, wenn dein Ziel außerhalb der EU liegt: tatsächlich zwölf Wochen, wobei 11 Wochen und 5 Werktage genügen.
  5. Antrag vollständig einreichen, empfohlen rund sechs Monate vor der Abreise. Eine gesetzliche Frist gibt es nicht, geleistet wird aber frühestens ab dem Antragsmonat (§ 15 Abs. 1 BAföG).
  6. Rückmeldung abwarten, fehlende Unterlagen nachreichen und nach der Bewilligung Reisekostenzuschlag und laufende Förderung abrufen.

Wichtig für die Praxis: Eine einzelne Famulatur als Auslandspraktikum dauert nach § 7 Abs. 3 ÄApprO nur einen Monat und erreicht die Zwölf-Wochen-Grenze außerhalb der EU deshalb nie allein. Die Verwaltungsvorschrift lässt aber zu, mehrere Wahlpflichtpraktika zu einem einheitlichen Praktikum zu kombinieren, sofern die Studienordnung das zulässt (Tz 5.5.3 BAföGVwV). Der dreimonatige Krankenpflegedienst mit 90 Kalendertagen liegt dagegen über der Grenze – kläre die Kombination trotzdem vor der Buchung mit deinem Amt.

Bildungskredit oder KfW-Studienkredit: Was ist günstiger?

Günstiger ist eindeutig der staatliche Bildungskredit: 3,53 Prozent effektiver Jahreszins gegenüber 6,53 Prozent beim KfW-Studienkredit, beide Stand 01.04.2026. Der KfW-Studienkredit zahlt zwar mit bis zu 650 Euro monatlich deutlich mehr aus – aber höhere Auszahlung heißt hier fast doppelt so teures Geld.

MerkmalBildungskredit (BVA)KfW-Studienkredit (174)
Monatliche Auszahlung100, 200 oder 300 €100 bis 650 €
Gesamtrahmen1.000 bis 7.200 €, max. 24 Monatsratenabhängig von Rate und Laufzeit
Einmalzahlungbis zu 3.600 € für ausbildungsbezogene Aufwendungennicht vorgesehen
Effektiver Jahreszins (Stand 01.04.2026)3,53 % (Sollzins 3,57 %)6,53 %
Zinsanpassunghalbjährlich zum 1. April und 1. Oktober, EURIBOR plus 1 Prozentpunkthalbjährlich zum 1. April und 1. Oktober
Rückzahlungsbeginn4 Jahre nach Fälligkeit der ersten Auszahlung, feste Rate 120 € monatlichnach der Karenzphase im Anschluss an die letzte Auszahlung
Auslandsbezugfrei verwendbar, auch für den Auslandsaufenthaltnur solange du in Deutschland immatrikuliert bleibst

Beide Zinssätze sind variabel. Prüfe den aktuellen Wert deshalb direkt beim Bundesverwaltungsamt beziehungsweise bei der KfW, bevor du unterschreibst. Faustregel: Wer mit bis zu 300 Euro im Monat auskommt, fährt mit dem Bildungskredit deutlich billiger; der KfW-Studienkredit lohnt nur, wenn du wirklich mehr brauchst.

Ein Detail, das für dein Auslandspraktikum entscheidet: Die KfW finanziert ein Auslandssemester oder ein Auslandspraktikum nur, solange du in Deutschland immatrikuliert bleibst. Für ein vollständig im Ausland absolviertes Studium kommt der Kredit laut KfW ausdrücklich nicht in Frage.

Zinsen und Rückzahlung beim Bildungskredit

Der Zinssatz des Bildungskredits ist variabel: Er liegt einen Prozentpunkt über dem EURIBOR und wird halbjährlich zum 1. April und 1. Oktober angepasst (Bundesverwaltungsamt). Ein fester Prozentsatz lässt sich deshalb nur mit Stichtag nennen – zum 01.04.2026 sind es 3,53 Prozent effektiv bei 3,57 Prozent Sollzins.

Die Rückzahlung beginnt erst vier Jahre nach Fälligkeit der ersten Auszahlung, unabhängig von Einkommen oder Studienabschluss, mit einer festen Rate von 120 Euro pro Monat (Bundesverwaltungsamt). Das gibt dir mehr Puffer als die meisten anderen Kreditformen.

Wer den Bildungskredit bekommt – und wer nicht

Der Bildungskredit richtet sich an Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen, etwa während der Famulatur, und wird über das Bundesverwaltungsamt abgewickelt. Voraussetzung ist ein Studium an einer Hochschule mit förderfähigem Studiengang – oder im Ausland an einer Ausbildungsstätte, die einer deutschen Hochschule gleichwertig ist. Eine deutsche Staatsbürgerschaft ist keine Bedingung: Ausländische Studierende werden nach § 8 BAföG gefördert (BVA, Allgemeine Voraussetzungen). Die Beantragung läuft online beim BVA, die Mittel darfst du frei für Lebenshaltung, Gebühren oder deinen Auslandsaufenthalt einsetzen.

Plane dein Pflegepraktikum oder deine Famulatur ohne Finanzierungsstress. Wir organisieren dein Auslandspraktikum in Sri Lanka, Nepal, Bali oder Sansibar – inklusive Unterkunft, Ansprechpartner:innen vor Ort und Beratung zur passenden Förderung. Sichere dir jetzt deine kostenlose Beratung.

Kannst du Erasmus+ oder PROMOS außerhalb Europas nutzen?

Ja, beide fördern weltweit. Erasmus+ unterstützt ein Auslandspraktikum bei jeder Einrichtung weltweit, ausgenommen sind nur EU-Institutionen sowie Belarus und Russland. PROMOS wird vom DAAD über deine eigene Hochschule vergeben und zahlt je nach Zielland 350, 450 oder 550 Euro monatlich plus eine einmalige Mobilitätspauschale.

Für Ziele außerhalb des Programmgebiets läuft Erasmus+ über die internationale Dimension von KA131 – deine Hochschule darf dafür bis zu 20 Prozent ihrer zuletzt bewilligten Projektförderung einsetzen – oder über KA171. Für nicht assoziierte Drittstaaten der Regionen 1 bis 3 und 5 bis 12, zu denen Sri Lanka, Nepal, Indonesien und Tansania gehören, setzt der Erasmus+ Programme Guide 700 Euro pro Monat an. Zwei Einschränkungen, die deine Planung verschieben: Das Praktikums-Top-up von 150 Euro monatlich gilt bei dieser internationalen Mobilität nicht, es greift nur in den Regionen 13 und 14. Und die Mindestdauer beträgt zwei Monate – eine vierwöchige Famulatur fällt damit auch bei Erasmus+ durch. Für einzyklische Studiengänge wie Medizin steht dafür ein Gesamtkontingent von 24 statt 12 Monaten zur Verfügung.

Ob deine Hochschule diese Mittel überhaupt beantragt hat, erfährst du nur im International Office – frag dort früh nach. Die Details stehen in unseren Ratgebern zum Erasmus Auslandspraktikum und zum PROMOS-Stipendium.

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Welche Stipendien vergeben deutsche Begabtenförderwerke?

Für ein gefördertes Auslandspraktikum kommen neben BAföG und Krediten zahlreiche Stipendiengeber infrage. Die bekanntesten Begabtenförderwerke sind an politische Stiftungen, Religionsgemeinschaften oder Hochschulen angebunden und vergeben nach Leistung oder gesellschaftlichem Engagement.

Zu den etablierten Förderwegen zählen unter anderem:

  • Deutschlandstipendium (300 Euro pro Monat)
  • Studienstiftung des deutschen Volkes
  • Friedrich-Ebert-Stiftung, Konrad-Adenauer-Stiftung, Heinrich-Böll-Stiftung, Rosa-Luxemburg-Stiftung, Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, Hans-Böckler-Stiftung
  • Avicenna-Studienwerk (muslimische Studierende), Cusanuswerk (katholische Studierende), Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk (jüdische Studierende), Evangelisches Studienwerk Villigst
  • Stiftungen einzelner Bundesländer, etwa in Bayern und Baden-Württemberg
  • Hochschuleigene Programme sowie Förderung über den DAAD, insbesondere PROMOS

Für forschungsnahe Phasen kommen zusätzlich die Deutsche Forschungsgemeinschaft, die Max-Planck-Gesellschaft, die Fraunhofer-Gesellschaft, die Helmholtz-Gemeinschaft und die Leibniz-Gemeinschaft infrage. Frag beim Stipendiengeber direkt nach, ob ein Pflegepraktikum oder eine Famulatur im Ausland als förderfähiger Aufenthalt zählt – die Antworten unterscheiden sich erheblich.

Ein Bildungsfonds funktioniert übrigens anders als ein Stipendium: Er stellt dir einen festen Betrag zur Verfügung, den du nach dem Abschluss über einen vereinbarten Anteil deines Einkommens zurückzahlst. Ein Stipendium ist rückzahlungsfrei.

Wird ein Stipendium auf dein Auslands-BAföG angerechnet?

Nicht jedes. Leistungsstipendien, die nach allgemeingültigen Richtlinien und ohne festgelegten Verwendungszweck vergeben werden, gelten nur insoweit als Einkommen, als sie im Monatsdurchschnitt 300 Euro übersteigen (§ 21 Abs. 3 Nr. 2 BAföG). Das Deutschlandstipendium mit genau 300 Euro bleibt damit anrechnungsfrei.

Zweckgebundene Leistungen bleiben außer Betracht, wenn ihre Zweckbestimmung einer Anrechnung entgegensteht (§ 21 Abs. 4 Nr. 4 BAföG). Eine zweite Grenze zieht das Stipendienprogramm-Gesetz: Ein Deutschlandstipendium und eine weitere begabungs- und leistungsabhängige Förderung schließen sich aus, sobald diese im Monatsdurchschnitt 30 Euro erreicht (§ 4 Abs. 1 StipG). Rechne die Kombination für dein Auslandspraktikum deshalb vorab mit deinem Auslands-BAföG-Amt durch, statt dich am Ende überraschen zu lassen.

Welche Fristen gelten für Pflegepraktikum und Famulatur?

Der Krankenpflegedienst dauert nach § 6 Abs. 1 ÄApprO drei Monate; die Landesprüfungsämter rechnen das als 90 Kalendertage. Er muss vor Studienbeginn oder in der unterrichtsfreien Zeit abgeleistet und vor der Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung abgeschlossen sein – nicht erst vor dem Prüfungstermin.

Der Unterschied kostet regelmäßig ein Semester. Die Meldefrist deines Landesprüfungsamts liegt Wochen bis Monate vor dem Physikum, und die Bescheinigung muss zur Meldung vorliegen. Plane deshalb rückwärts von der Meldefrist, nicht vom Prüfungstermin. Eine Aufteilung in bis zu drei Abschnitte von je mindestens 30 Kalendertagen ist möglich; die genaue Stückelung regelt jedes Landesprüfungsamt selbst, prüfe daher das Merkblatt deines eigenen Amts (§ 6 Abs. 1 ÄApprO).

Achtung, die Zahlen sehen ähnlich aus, sind es aber nicht: Zwölf Wochen sind nur 84 Kalendertage. Für das Auslands-BAföG reichen sie bei einem Auslandspraktikum außerhalb der EU, für den Krankenpflegedienst nicht – dafür verlangen die Landesprüfungsämter 90 Kalendertage. Wer 90 Kalendertage bucht, erfüllt beide Bedingungen gleichzeitig. Wie ein Pflegepraktikum an einem unserer Standorte abläuft, zeigt die Übersicht zu Sri Lanka, Nepal, Bali und Sansibar; echte Eindrücke findest du in den Erfahrungsberichten.

So kombinierst du dein Auslandspraktikum-Budget

Am wirtschaftlichsten finanzierst du dein Auslandspraktikum in der Reihenfolge Zuschuss vor Stipendium vor Kredit. Ein Rechenbeispiel für 90 Kalendertage Krankenpflegedienst auf Sri Lanka während des Studiums: 1.000 Euro Reisekostenzuschlag einmalig, dazu bis zu 102 Euro Krankenversicherungszuschlag pro Monat, dazu der Bedarfssatz nach Einkommensanrechnung. Allein die beiden Zuschläge ergeben rund 1.300 Euro, die du sonst komplett selbst trägst. Kommt eine Erasmus+-Rate oder ein PROMOS-Stipendium hinzu, verschiebt sich die Rechnung weiter – ob beides parallel möglich ist, klärst du mit Amt und International Office, weil die Anrechnung vom Zweck der jeweiligen Leistung abhängt.

Zur Einordnung der Kosten, die du damit deckst: Eine Datenbankanalyse von Beckschulte, Lederer und Storz in BMC Medical Education kommt für eine vierwöchige Auslandsfamulatur auf durchschnittlich 364,15 Euro Praktikumsgebühren – Bewerbungs- und Teilnahmegebühren zusammengerechnet, gemittelt über alle ausgewerteten Länder der Jahre 2006 bis 2020. In den USA lag der Median für vier Wochen zwischen 2018 und 2020 bei 1.875 Euro (BMC Medical Education, 2024).

In Beratungsgesprächen bei travel4med zeigt sich immer wieder: Studierende, die sich mindestens sechs Monate vor Abreise um die Förderung ihres Auslandspraktikums kümmern, erhalten häufiger eine vollständige Bewilligung als jene, die kurzfristig anfragen – schlicht, weil die Anerkennungsbescheinigung, die Bearbeitung beim Amt und Stipendienbewerbungen jeweils Wochen bis Monate brauchen. Eine Frist gibt es beim BAföG nicht; gezahlt wird aber frühestens ab dem Antragsmonat (§ 15 Abs. 1 BAföG), zurückliegende Monate sind verloren.

Wenn dein Weg dich statt zur Famulatur eher zum Medizinstudium im Ausland führt, hilft dir unser Netzwerk bei dein-medizinstudium.de mit Fragen rund um Studienplatz und Finanzierung.

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Häufig gestellte Fragen

Quellen

  • BAföG-Auslandszuschlagsverordnung, § 4 (Reisekostenzuschlag 250/500 Euro je Reise) und § 5 (Krankenversicherungszuschlag) — gesetze-im-internet.de (abgerufen 18.08.2026)
  • § 5 Abs. 5 BAföG (Pflichtpraktikum, Anerkennungsbescheinigung, Zwölf-Wochen-Mindestdauer) — gesetze-im-internet.de (abgerufen 18.08.2026)
  • § 21 BAföG (Einkommensbegriff, 300-Euro-Grenze für Leistungsstipendien) — gesetze-im-internet.de (abgerufen 18.08.2026)
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum BAföG, Tz 5.5.1 bis 5.5.3 (Vorpraktika, Anerkennungsbescheinigung, 11 Wochen und 5 Werktage, Kombination mehrerer Praktika) — verwaltungsvorschriften-im-internet.de (abgerufen 18.08.2026)
  • § 1 BAföG-Auslandszuständigkeitsverordnung (zuständiges Amt nach Zielland: Asien über Baden-Württemberg, Afrika über Brandenburg) — gesetze-im-internet.de (abgerufen 18.08.2026)
  • § 6 Abs. 1 ÄApprO (Krankenpflegedienst, drei Monate, vor der Meldung zum Ersten Abschnitt) und § 7 Abs. 3 ÄApprO (Famulatur, je ein Monat) — gesetze-im-internet.de (abgerufen 18.08.2026)
  • BAföG – offizielles Portal des Bundes, „Gibt es BAföG auch im Ausland?“ (Pflichtpraktikum, zwölf Wochen außerhalb der EU, Reisekosten, Empfehlung ein halbes Jahr Vorlauf) — bafög.de (abgerufen 18.08.2026)
  • Bundesverwaltungsamt, „Was bietet der Bildungskredit?“ (100/200/300 Euro, max. 24 Raten, 1.000–7.200 Euro, Einmalzahlung bis 3.600 Euro, 3,53 % effektiv ab 01.04.2026) — bva.bund.de (abgerufen 18.08.2026)
  • Bundesverwaltungsamt, „Allgemeine Voraussetzungen (Studierende)“ (Förderung ausländischer Studierender nach § 8 BAföG, gleichwertige Ausbildungsstätte im Ausland) — bva.bund.de (abgerufen 18.08.2026)
  • Bundesverwaltungsamt, „Verzinsung“ und „Rückzahlung“ des Bildungskredits (EURIBOR plus 1 Prozentpunkt, Anpassung zum 1.4. und 1.10.; Rückzahlung ab vier Jahren, 120 Euro monatlich) — bva.bund.de (abgerufen 18.08.2026)
  • KfW, „Informationen zu den Zinsen des KfW-Studienkredits“ (6,53 % effektiver Jahreszins für neu abgeschlossene Verträge ab 01.04.2026) — kfw.de (abgerufen 18.08.2026)
  • KfW, „KfW-Studienkredit (174)“ (100 bis 650 Euro monatlich, Auslandssemester nur bei fortbestehender Immatrikulation, kein vollständig im Ausland absolviertes Studium) — kfw.de (abgerufen 18.08.2026)
  • Europäische Kommission, Erasmus+ Programme Guide, Part B, Key Action 1 (700 Euro monatlich für nicht assoziierte Drittstaaten der Regionen 1–3 und 5–12, Praktikums-Top-up nur Regionen 13/14, 20-Prozent-Regel, 24 Monate in einzyklischen Studiengängen) — erasmus-plus.ec.europa.eu (abgerufen 18.08.2026)
  • DAAD, „Praktika im Ausland – Finanzierung klären“ (PROMOS: 350 bis 550 Euro monatlich plus Reisekostenzuschuss, Vergabe über die eigene Hochschule) — daad.de (abgerufen 18.08.2026)
  • Beckschulte K, Lederer A-K, Storz MA, „Long-term trends in international medical electives fees: a database mining study“, BMC Medical Education, 2024 — pmc.ncbi.nlm.nih.gov (abgerufen 18.08.2026)