
Lebenslauf auf Englisch: CV fürs Auslandspraktikum 2026
Lebenslauf auf Englisch fürs Auslandspraktikum: Aufbau, Pflichtangaben, was du weglässt und wie du Pflegepraktikum, Famulatur und PJ richtig darstellst.

MUDr. Amandeep Grewal
9. September 2026

Die Förderung für ein Auslandspraktikum ist keine einzelne Leistung, sondern ein Baukasten aus fünf Töpfen: Auslands-BAföG, Bildungskredit, KfW-Studienkredit, Erasmus+ und Stipendien. Für ein Ziel außerhalb Europas sind das konkret bis zu 1.000 Euro Reisekostenzuschlag plus monatlich bis zu 102 Euro für die Krankenversicherung (§ 4 und § 5 BAföG-AuslandszuschlagsV), beim staatlichen Bildungskredit 100, 200 oder 300 Euro im Monat zu 3,53 Prozent effektivem Jahreszins und beim KfW-Studienkredit 100 bis 650 Euro im Monat zu 6,53 Prozent (beide Stand 01.04.2026). Dieser Guide zeigt dir, welcher Topf für dein Pflegepraktikum oder deine Famulatur wirklich infrage kommt, an welcher Voraussetzung die meisten Anträge scheitern und in welcher Reihenfolge du vorgehst.
Fachlich geprüft von MUDr. Andreas Zehetner, Arzt (MUDr., entspricht Dr. med. univ.) und Mitgründer von travel4med. Er organisiert seit Jahren klinische Auslandspraktika für Medizin- und Pflegestudierende. Redaktion: Celina Köhsl. Alle Rechts-, Zins- und Geldangaben geben den Stand vom 18.08.2026 wieder und ersetzen keine verbindliche Auskunft deines zuständigen Auslands-BAföG-Amts, des BVA oder der KfW.
Alle Angaben sind Richtwerte zum Stand der jeweiligen Quelle. Zinssätze werden halbjährlich neu festgesetzt – klär die Förderung für dein Auslandspraktikum deshalb immer mit dem zuständigen Auslands-BAföG-Amt, dem Bundesverwaltungsamt oder in unserer kostenlosen Beratung.
Für ein Auslandspraktikum stehen fünf Wege offen: Auslands-BAföG als Zuschuss, Erasmus+ und Stipendien wie PROMOS als rückzahlungsfreie Raten, dazu Bildungskredit und KfW-Studienkredit als Darlehen. Die meisten Studierenden kombinieren zwei bis drei davon, statt sich auf einen einzelnen Topf zu verlassen.
Die folgende Tabelle zeigt, was jeder Weg bringt und was er kostet:
| Förderweg | Höhe | Rückzahlung | Wichtigste Voraussetzung |
|---|---|---|---|
| Auslands-BAföG, Reisekosten | 250 € je Reise innerhalb Europas, 500 € je Reise außerhalb Europas | keine | Pflichtpraktikum; außerhalb der EU mind. 12 Wochen |
| Auslands-BAföG, Krankenversicherung | bis zu 102 € pro Monat | keine | Nachweis eines Krankenversicherungsschutzes |
| Erasmus+, nicht assoziierte Drittstaaten | 700 € pro Monat | keine | mind. 2 Monate; Budget der eigenen Hochschule |
| PROMOS (DAAD) | 350, 450 oder 550 € pro Monat plus Mobilitätspauschale | keine | Bewerbung und Auswahl über die eigene Hochschule |
| Deutschlandstipendium | 300 € pro Monat | keine | keine zweite begabungsabhängige Förderung über 30 € monatlich (§ 4 Abs. 1 StipG) |
| Bildungskredit (BVA) | 100, 200 oder 300 € pro Monat, max. 24 Raten, insgesamt 1.000–7.200 € | ab 4 Jahre nach der ersten Auszahlung, 120 € monatlich | fortgeschrittener Ausbildungsabschnitt |
| KfW-Studienkredit (174) | 100 bis 650 € pro Monat | nach der Karenzphase, individuell vereinbart | Immatrikulation an einer deutschen Hochschule |
In der Beratungspraxis bei travel4med sehen wir am häufigsten die Kombination aus Auslands-BAföG und einem leistungsbezogenen Stipendium: Das deckt Reisekosten und einen Teil der Lebenshaltung ab, ohne dass am Ende ein Kredit zurückzuzahlen ist. Wie Pflegepraktikum und Famulatur organisatorisch ablaufen, liest du in unseren Ratgebern Pflegepraktikum im Ausland und Famulatur im Ausland; einen breiteren Überblick über alle Geldquellen gibt unser Grundlagenartikel zur Auslandspraktikum Finanzierung.

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Auslands-BAföG ist kein eigenes Programm, sondern die Anwendung des BAföG auf eine Ausbildung im Ausland. Für ein Auslandspraktikum bekommst du den regulären Bedarfssatz plus zwei Zuschläge: den Reisekostenzuschlag von bis zu 1.000 Euro außerhalb Europas und monatlich bis zu 102 Euro für deine Krankenversicherung, wenn du den Versicherungsschutz nachweist.
Beim Reisekostenzuschlag verläuft die Grenze entlang Europas, nicht entlang der EU: 250 Euro je Reise innerhalb Europas, sonst je 500 Euro – für Hin- und Rückreise also 500 beziehungsweise 1.000 Euro (§ 4 Abs. 1 BAföG-AuslandszuschlagsV). Für Norwegen, die Schweiz oder Serbien gilt damit der niedrige Satz, obwohl sie nicht in der EU liegen. Für Sri Lanka, Nepal, Bali und Sansibar gilt der hohe Satz von 500 Euro je Reise. Die Zwölf-Wochen-Mindestdauer richtet sich dagegen nach der EU-Mitgliedschaft – beide Grenzen sind ausdrücklich nicht dieselbe.
Was es beim Auslandspraktikum nicht gibt, ist genauso wichtig: Der zielland-abhängige Auslandszuschlag und die Erstattung von Studiengebühren bis 5.600 Euro sind dem Auslandsstudium vorbehalten. § 1 Abs. 1 der Verordnung erstreckt auf Praktika nach § 5 Abs. 5 BAföG ausschließlich den Reisekosten- und den Krankenversicherungszuschlag. Wer mit einem länderabhängigen Aufschlag rechnet, kalkuliert also zu hoch.
Der monatliche Bedarfssatz liegt 2026 bei höchstens 992 Euro und sinkt mit dem anrechenbaren Einkommen von dir und deinen Eltern (§§ 21 ff. BAföG). Nicht doppelt rechnen: Die 102 Euro für die Krankenversicherung stecken bereits im Höchstsatz. Zwei Punkte, die kaum ein Ratgeber nennt: Ein abgelehnter Inlandsbescheid ist kein Grund, den Auslandsantrag zu lassen – die Zuschläge erhöhen deinen Bedarf, sodass nach der Einkommensanrechnung etwas übrig bleiben kann, wo im Inland nichts blieb. Und die Programmgebühr einer organisierten Vermittlung ist keine Studiengebühr im Sinne der Verordnung. Die vollständige Rechnung führt unser Auslands-BAföG-Ratgeber durch.
Bevor du ein Formular anforderst, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein: Dein Auslandspraktikum muss ein Pflichtpraktikum sein, dessen Inhalt in den Ausbildungsbestimmungen geregelt ist, und deine Hochschule muss die konkrete Station anerkennen. Erst danach lohnt sich der Antrag – sonst verlierst du Monate.
Gefördert wird nach § 5 Abs. 5 Satz 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 4 BAföG nur ein Praktikum, das im Zusammenhang mit dem Studium gefordert ist. Für Famulatur und Krankenpflegedienst ist das über die ÄApprO gegeben – solange du bereits immatrikuliert bist. Absolvierst du den Krankenpflegedienst vor Studienbeginn, gilt er als Vorpraktikum, und Vorpraktika im Ausland sind außerhalb der EU grundsätzlich nicht förderfähig (Tz 5.5.1 BAföGVwV). Auch Bildungskredit und KfW-Studienkredit setzen eine laufende Immatrikulation voraus. Wer den Krankenpflegedienst dagegen in die unterrichtsfreie Zeit während des Studiums legt, hat alle hier beschriebenen Wege offen.
So gehst du vor:
Wichtig für die Praxis: Eine einzelne Famulatur als Auslandspraktikum dauert nach § 7 Abs. 3 ÄApprO nur einen Monat und erreicht die Zwölf-Wochen-Grenze außerhalb der EU deshalb nie allein. Die Verwaltungsvorschrift lässt aber zu, mehrere Wahlpflichtpraktika zu einem einheitlichen Praktikum zu kombinieren, sofern die Studienordnung das zulässt (Tz 5.5.3 BAföGVwV). Der dreimonatige Krankenpflegedienst mit 90 Kalendertagen liegt dagegen über der Grenze – kläre die Kombination trotzdem vor der Buchung mit deinem Amt.
Günstiger ist eindeutig der staatliche Bildungskredit: 3,53 Prozent effektiver Jahreszins gegenüber 6,53 Prozent beim KfW-Studienkredit, beide Stand 01.04.2026. Der KfW-Studienkredit zahlt zwar mit bis zu 650 Euro monatlich deutlich mehr aus – aber höhere Auszahlung heißt hier fast doppelt so teures Geld.
| Merkmal | Bildungskredit (BVA) | KfW-Studienkredit (174) |
|---|---|---|
| Monatliche Auszahlung | 100, 200 oder 300 € | 100 bis 650 € |
| Gesamtrahmen | 1.000 bis 7.200 €, max. 24 Monatsraten | abhängig von Rate und Laufzeit |
| Einmalzahlung | bis zu 3.600 € für ausbildungsbezogene Aufwendungen | nicht vorgesehen |
| Effektiver Jahreszins (Stand 01.04.2026) | 3,53 % (Sollzins 3,57 %) | 6,53 % |
| Zinsanpassung | halbjährlich zum 1. April und 1. Oktober, EURIBOR plus 1 Prozentpunkt | halbjährlich zum 1. April und 1. Oktober |
| Rückzahlungsbeginn | 4 Jahre nach Fälligkeit der ersten Auszahlung, feste Rate 120 € monatlich | nach der Karenzphase im Anschluss an die letzte Auszahlung |
| Auslandsbezug | frei verwendbar, auch für den Auslandsaufenthalt | nur solange du in Deutschland immatrikuliert bleibst |
Beide Zinssätze sind variabel. Prüfe den aktuellen Wert deshalb direkt beim Bundesverwaltungsamt beziehungsweise bei der KfW, bevor du unterschreibst. Faustregel: Wer mit bis zu 300 Euro im Monat auskommt, fährt mit dem Bildungskredit deutlich billiger; der KfW-Studienkredit lohnt nur, wenn du wirklich mehr brauchst.
Ein Detail, das für dein Auslandspraktikum entscheidet: Die KfW finanziert ein Auslandssemester oder ein Auslandspraktikum nur, solange du in Deutschland immatrikuliert bleibst. Für ein vollständig im Ausland absolviertes Studium kommt der Kredit laut KfW ausdrücklich nicht in Frage.
Der Zinssatz des Bildungskredits ist variabel: Er liegt einen Prozentpunkt über dem EURIBOR und wird halbjährlich zum 1. April und 1. Oktober angepasst (Bundesverwaltungsamt). Ein fester Prozentsatz lässt sich deshalb nur mit Stichtag nennen – zum 01.04.2026 sind es 3,53 Prozent effektiv bei 3,57 Prozent Sollzins.
Die Rückzahlung beginnt erst vier Jahre nach Fälligkeit der ersten Auszahlung, unabhängig von Einkommen oder Studienabschluss, mit einer festen Rate von 120 Euro pro Monat (Bundesverwaltungsamt). Das gibt dir mehr Puffer als die meisten anderen Kreditformen.
Der Bildungskredit richtet sich an Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen, etwa während der Famulatur, und wird über das Bundesverwaltungsamt abgewickelt. Voraussetzung ist ein Studium an einer Hochschule mit förderfähigem Studiengang – oder im Ausland an einer Ausbildungsstätte, die einer deutschen Hochschule gleichwertig ist. Eine deutsche Staatsbürgerschaft ist keine Bedingung: Ausländische Studierende werden nach § 8 BAföG gefördert (BVA, Allgemeine Voraussetzungen). Die Beantragung läuft online beim BVA, die Mittel darfst du frei für Lebenshaltung, Gebühren oder deinen Auslandsaufenthalt einsetzen.
Plane dein Pflegepraktikum oder deine Famulatur ohne Finanzierungsstress. Wir organisieren dein Auslandspraktikum in Sri Lanka, Nepal, Bali oder Sansibar – inklusive Unterkunft, Ansprechpartner:innen vor Ort und Beratung zur passenden Förderung. Sichere dir jetzt deine kostenlose Beratung.
Ja, beide fördern weltweit. Erasmus+ unterstützt ein Auslandspraktikum bei jeder Einrichtung weltweit, ausgenommen sind nur EU-Institutionen sowie Belarus und Russland. PROMOS wird vom DAAD über deine eigene Hochschule vergeben und zahlt je nach Zielland 350, 450 oder 550 Euro monatlich plus eine einmalige Mobilitätspauschale.
Für Ziele außerhalb des Programmgebiets läuft Erasmus+ über die internationale Dimension von KA131 – deine Hochschule darf dafür bis zu 20 Prozent ihrer zuletzt bewilligten Projektförderung einsetzen – oder über KA171. Für nicht assoziierte Drittstaaten der Regionen 1 bis 3 und 5 bis 12, zu denen Sri Lanka, Nepal, Indonesien und Tansania gehören, setzt der Erasmus+ Programme Guide 700 Euro pro Monat an. Zwei Einschränkungen, die deine Planung verschieben: Das Praktikums-Top-up von 150 Euro monatlich gilt bei dieser internationalen Mobilität nicht, es greift nur in den Regionen 13 und 14. Und die Mindestdauer beträgt zwei Monate – eine vierwöchige Famulatur fällt damit auch bei Erasmus+ durch. Für einzyklische Studiengänge wie Medizin steht dafür ein Gesamtkontingent von 24 statt 12 Monaten zur Verfügung.
Ob deine Hochschule diese Mittel überhaupt beantragt hat, erfährst du nur im International Office – frag dort früh nach. Die Details stehen in unseren Ratgebern zum Erasmus Auslandspraktikum und zum PROMOS-Stipendium.

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Für ein gefördertes Auslandspraktikum kommen neben BAföG und Krediten zahlreiche Stipendiengeber infrage. Die bekanntesten Begabtenförderwerke sind an politische Stiftungen, Religionsgemeinschaften oder Hochschulen angebunden und vergeben nach Leistung oder gesellschaftlichem Engagement.
Zu den etablierten Förderwegen zählen unter anderem:
Für forschungsnahe Phasen kommen zusätzlich die Deutsche Forschungsgemeinschaft, die Max-Planck-Gesellschaft, die Fraunhofer-Gesellschaft, die Helmholtz-Gemeinschaft und die Leibniz-Gemeinschaft infrage. Frag beim Stipendiengeber direkt nach, ob ein Pflegepraktikum oder eine Famulatur im Ausland als förderfähiger Aufenthalt zählt – die Antworten unterscheiden sich erheblich.
Ein Bildungsfonds funktioniert übrigens anders als ein Stipendium: Er stellt dir einen festen Betrag zur Verfügung, den du nach dem Abschluss über einen vereinbarten Anteil deines Einkommens zurückzahlst. Ein Stipendium ist rückzahlungsfrei.
Nicht jedes. Leistungsstipendien, die nach allgemeingültigen Richtlinien und ohne festgelegten Verwendungszweck vergeben werden, gelten nur insoweit als Einkommen, als sie im Monatsdurchschnitt 300 Euro übersteigen (§ 21 Abs. 3 Nr. 2 BAföG). Das Deutschlandstipendium mit genau 300 Euro bleibt damit anrechnungsfrei.
Zweckgebundene Leistungen bleiben außer Betracht, wenn ihre Zweckbestimmung einer Anrechnung entgegensteht (§ 21 Abs. 4 Nr. 4 BAföG). Eine zweite Grenze zieht das Stipendienprogramm-Gesetz: Ein Deutschlandstipendium und eine weitere begabungs- und leistungsabhängige Förderung schließen sich aus, sobald diese im Monatsdurchschnitt 30 Euro erreicht (§ 4 Abs. 1 StipG). Rechne die Kombination für dein Auslandspraktikum deshalb vorab mit deinem Auslands-BAföG-Amt durch, statt dich am Ende überraschen zu lassen.
Der Krankenpflegedienst dauert nach § 6 Abs. 1 ÄApprO drei Monate; die Landesprüfungsämter rechnen das als 90 Kalendertage. Er muss vor Studienbeginn oder in der unterrichtsfreien Zeit abgeleistet und vor der Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung abgeschlossen sein – nicht erst vor dem Prüfungstermin.
Der Unterschied kostet regelmäßig ein Semester. Die Meldefrist deines Landesprüfungsamts liegt Wochen bis Monate vor dem Physikum, und die Bescheinigung muss zur Meldung vorliegen. Plane deshalb rückwärts von der Meldefrist, nicht vom Prüfungstermin. Eine Aufteilung in bis zu drei Abschnitte von je mindestens 30 Kalendertagen ist möglich; die genaue Stückelung regelt jedes Landesprüfungsamt selbst, prüfe daher das Merkblatt deines eigenen Amts (§ 6 Abs. 1 ÄApprO).
Achtung, die Zahlen sehen ähnlich aus, sind es aber nicht: Zwölf Wochen sind nur 84 Kalendertage. Für das Auslands-BAföG reichen sie bei einem Auslandspraktikum außerhalb der EU, für den Krankenpflegedienst nicht – dafür verlangen die Landesprüfungsämter 90 Kalendertage. Wer 90 Kalendertage bucht, erfüllt beide Bedingungen gleichzeitig. Wie ein Pflegepraktikum an einem unserer Standorte abläuft, zeigt die Übersicht zu Sri Lanka, Nepal, Bali und Sansibar; echte Eindrücke findest du in den Erfahrungsberichten.
Am wirtschaftlichsten finanzierst du dein Auslandspraktikum in der Reihenfolge Zuschuss vor Stipendium vor Kredit. Ein Rechenbeispiel für 90 Kalendertage Krankenpflegedienst auf Sri Lanka während des Studiums: 1.000 Euro Reisekostenzuschlag einmalig, dazu bis zu 102 Euro Krankenversicherungszuschlag pro Monat, dazu der Bedarfssatz nach Einkommensanrechnung. Allein die beiden Zuschläge ergeben rund 1.300 Euro, die du sonst komplett selbst trägst. Kommt eine Erasmus+-Rate oder ein PROMOS-Stipendium hinzu, verschiebt sich die Rechnung weiter – ob beides parallel möglich ist, klärst du mit Amt und International Office, weil die Anrechnung vom Zweck der jeweiligen Leistung abhängt.
Zur Einordnung der Kosten, die du damit deckst: Eine Datenbankanalyse von Beckschulte, Lederer und Storz in BMC Medical Education kommt für eine vierwöchige Auslandsfamulatur auf durchschnittlich 364,15 Euro Praktikumsgebühren – Bewerbungs- und Teilnahmegebühren zusammengerechnet, gemittelt über alle ausgewerteten Länder der Jahre 2006 bis 2020. In den USA lag der Median für vier Wochen zwischen 2018 und 2020 bei 1.875 Euro (BMC Medical Education, 2024).
In Beratungsgesprächen bei travel4med zeigt sich immer wieder: Studierende, die sich mindestens sechs Monate vor Abreise um die Förderung ihres Auslandspraktikums kümmern, erhalten häufiger eine vollständige Bewilligung als jene, die kurzfristig anfragen – schlicht, weil die Anerkennungsbescheinigung, die Bearbeitung beim Amt und Stipendienbewerbungen jeweils Wochen bis Monate brauchen. Eine Frist gibt es beim BAföG nicht; gezahlt wird aber frühestens ab dem Antragsmonat (§ 15 Abs. 1 BAföG), zurückliegende Monate sind verloren.
Wenn dein Weg dich statt zur Famulatur eher zum Medizinstudium im Ausland führt, hilft dir unser Netzwerk bei dein-medizinstudium.de mit Fragen rund um Studienplatz und Finanzierung.

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