Auslandspraktikum Erasmus: Kompletter Leitfaden 2024

Nils-Andre Stritt

Nils-Andre Stritt

Co-Founder von travel4med

Lesezeit: 8 Minuten
Veröffentlicht am: 15. November 2024

☝️ Das Wichtigste in Kürze

    • Erasmus+ fördert Auslandspraktika für Studierende mit bis zu 15.000 Euro.
    • Zusätzliche Mittel stehen für Studierende mit Behinderung, chronischer Erkrankung, Kindern, Erstakademiker*innen und erwerbstätige Studierende zur Verfügung.
    • Die Fördersätze richten sich nach Zielland und Aufenthaltsdauer.
    • Nachhaltige Reiseoptionen werden mit einer Sonderförderung von 50 Euro honoriert.
    • Ein Erasmus-Praktikum verbessert interkulturelle Kompetenzen, Sprachkenntnisse und berufliche Perspektiven.

📖 Inhaltsverzeichnis

Das Erasmus-Programm eröffnet Studierenden die Möglichkeit, wertvolle Erfahrungen im Ausland zu sammeln und ihre beruflichen Perspektiven zu verbessern. Ein Erasmus-Praktikum bietet die Chance, interkulturelle Kompetenzen zu erwerben, Sprachkenntnisse zu vertiefen und praxisrelevante Fähigkeiten zu entwickeln. Dieser Leitfaden gibt einen umfassenden Überblick über die Voraussetzungen, den Bewerbungsprozess und die finanzielle Förderung für ein Auslandspraktikum mit Erasmus im Jahr 2024.

Die Erasmus-Förderung unterstützt Studierende bei der Realisierung ihres Auslandspraktikums und trägt dazu bei, Mobilitätshindernisse abzubauen. Durch zusätzliche Mittel für Studierende mit Behinderung, chronischer Erkrankung oder Kindern sowie für Erstakademiker*innen und erwerbstätige Studierende wird Chancengerechtigkeit gefördert. Die Fördersätze variieren je nach Zielland und Aufenthaltsdauer, wobei auch nachhaltige Reiseoptionen honoriert werden.

Ein Erasmus-Praktikum ermöglicht es Studierenden, ihre Kompetenzen in einem internationalen Umfeld zu erweitern und wertvolle Kontakte zu knüpfen. Durch die gezielte Vorbereitung und Unterstützung durch das Erasmus-Programm können Teilnehmende das Beste aus ihrem Auslandsaufenthalt herausholen und ihre Karrierechancen nachhaltig verbessern.

Bewerbungsvoraussetzungen für ein Erasmus+ Praktikum

Um sich für ein Erasmus+ Auslandspraktikum zu qualifizieren, müssen Bewerber*innen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese Kriterien stellen sicher, dass das Programm zielgerichtet Studierende und Berufsschüler*innen fördert, die von einem internationalen Praktikum profitieren können.

Immatrikulation an einer teilnehmenden Hochschule

Eine grundlegende Bedingung für die Teilnahme am Erasmus+ Programm ist die Immatrikulation an einer Hochschule, die am Erasmus+ Programm teilnimmt. Studierende müssen während der gesamten Dauer des Auslandspraktikums an ihrer Heimathochschule eingeschrieben sein.

Praktikumsstelle in einem förderfähigen Land

Das Erasmus+ Programm unterstützt Praktika in den 27 EU-Mitgliedstaaten sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein, der Türkei, Nordmazedonien und Serbien. Die Praktikumsstelle muss sich in einem dieser Länder befinden, darf jedoch nicht im Heimatland des Studierenden liegen.

Mindest- und Höchstdauer des Praktikums

Ein Erasmus+ Auslandspraktikum muss mindestens zwei Monate (60 Tage) und maximal zwölf Monate dauern. Innerhalb eines Studienzyklus können Studierende bis zu 12 Monate gefördert werden, in einzügigen Studiengängen sogar bis zu 24 Monate. Eine Verlängerung des Praktikums ist möglich, solange die Gesamtdauer von 12 Monaten nicht überschritten wird.

Fachlicher Bezug zum Studium

Das Erasmus+ Praktikum sollte einen fachlichen Bezug zum Studium aufweisen und die berufliche Entwicklung des Studierenden fördern. Der inhaltliche Zusammenhang zwischen Studium und Praktikum wird im Learning Agreement festgehalten und von der Heimathochschule geprüft.

Neben diesen Hauptkriterien können auch Graduierte innerhalb eines Jahres nach Studienabschluss ein Erasmus+ Praktikum absolvieren, sofern sie sich noch während des Studiums bewerben und das Gesamtförderkontingent nicht ausgeschöpft ist. Durch die Erfüllung dieser Voraussetzungen können Studierende und Berufsschüler*innen die vielfältigen Möglichkeiten eines Erasmus+ Auslandspraktikums nutzen und wertvolle Erfahrungen für ihre persönliche und berufliche Entwicklung sammeln.

Bewerbungsprozess und erforderliche Unterlagen

Für ein Erasmus+ Praktikum im Ausland gibt es kein einheitliches Bewerbungsverfahren. Interessierte Studierende und Graduierte wenden sich an das Erasmus-Büro oder das Auslandsamt ihrer Hochschule, um sich zu bewerben und Unterstützung zu erhalten. Die entsendende Einrichtung wählt die Teilnehmenden nach fairen und transparenten Kriterien aus. Eine frühzeitige Vorbereitung von 4 bis 6 Monaten wird empfohlen, da oft Bewerbungsunterlagen 2 Monate vor Praktikumsbeginn eingereicht werden müssen.

Registrierung im Bewerbungsportal der Hochschule

An vielen Hochschulen erfolgt die Registrierung für ein Erasmus+ Auslandspraktikum über ein Online-Bewerbungsportal. Beispielsweise müssen sich Studierende der TH Köln mit ihrer campusID bei Mobility Online anmelden und ihre Bewerbung bis spätestens 8 Wochen vor Praktikumsbeginn einreichen. Die nationale Agentur und die Programmländer legen die genauen Fristen und Verfahren fest.

Einreichung des Learning Agreements for Traineeships

Ein zentrales Dokument für die Erasmus Förderung ist das Learning Agreement for Traineeships. Es definiert die Lernziele, Inhalte und Bedingungen des Praktikums und wird von allen Beteiligten unterzeichnet. Bei organisierten Praktika stellt oft der Anbieter eine Vorlage zur Verfügung. Änderungen sind nach Beginn des Praktikums mit Einhaltung bestimmter Fristen möglich.

Motivationsschreiben, Lebenslauf und Notenspiegel

Zur Erasmus+ Bewerbung gehören auch ein Motivationsschreiben, der Lebenslauf und ein aktueller Notenspiegel. Das Motivationsschreiben sollte den Bezug des Praktikums zum Studium und den Berufswünschen verdeutlichen. Gute akademische Leistungen, das angestrebte Abschlussziel und bisherige Auslandserfahrungen können die Chancen auf eine Zusage erhöhen. Die Auswahlkriterien variieren je nach Hochschule und Fachbereich.

Besonderheiten bei Graduiertenpraktika

Auch Absolvent*innen können sich für ein Erasmus+ Praktikum bewerben, solange sie während des Bewerbungsprozesses noch an der Hochschule eingeschrieben sind. Das Praktikum selbst findet dann nach der Exmatrikulation statt. Bis zu 12 Monate nach Abschluss können Graduierte so wertvolle Auslandserfahrung für den Berufseinstieg sammeln und interkulturelle Kompetenzen für den Arbeitsmarkt entwickeln.

Finanzielle Unterstützung durch Erasmus+

Das Erasmus+ Programm bietet Studierenden und Absolvent*innen eine umfassende finanzielle Förderung für Praktika im Ausland. Die Höhe des Stipendiums richtet sich nach den Ländern, in denen das Praktikum absolviert wird und den individuellen Voraussetzungen der Teilnehmer*innen. Die Fördermittel decken verschiedene Kosten ab, darunter Reisekosten, Lebenshaltungskosten, Organisationskosten, mögliche Sprachkurse und spezielle Ausgaben wie Visa oder finanzielle Unterstützung für Menschen mit Behinderungen.

Höhe des Stipendiums nach Ländergruppen

Die Förderhöhe für Erasmus+ Auslandspraktika im Jahr 2023 betrug maximal 150 Tage pro Semester und ist abhängig von der Ländergruppe. Für Ländergruppe 1 (Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden) waren es 600 Euro im Monat, für Ländergruppe 2 (Österreich, Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien, Zypern) 540 Euro im Monat und für Ländergruppe 3 (Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn) 490 Euro im Monat. Im Förderjahr 2024 gibt es eine leicht veränderte Ländereinteilung.

Die Höhe des Stipendiums richtet sich nach Ländergruppen. Für Schweden z.B. gab es in 2023 ein Stipendium in Höhe von 600,- EUR

Zusätzliche Förderung für Praktika und Studierende mit geringeren Chancen

Zusätzlich zum monatlichen Stipendium gibt es Aufstockungsbeträge (Top-Ups) von 150 Euro pro Monat für Praktika-Aufenthalte und 250 Euro pro Monat für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit geringeren Chancen. Dazu zählen Studierende und Graduierte mit einer Behinderung ab GdB 20 oder chronischer Erkrankung, mit Kindern, aus einem nicht-akademischen Elternhaus oder erwerbstätige Studierende. Für Studierende, die mit Kind ins Ausland reisen, kann zudem bis spätestens zwei Monate vor der Mobilität ein Realkostenantrag zur Unterstützung anfallender Mehrkosten gestellt werden.

Aufstockungsbeträge für nachhaltiges Reisen

Um nachhaltiges Reisen zu fördern, erhalten die Teilnehmenden, die umweltfreundliche Verkehrsmittel wie Bahn oder Bus für die An- und Abreise zum Praktikumsort nutzen, einen einmaligen Zuschuss von 50 Euro. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, die Kosten für klimaschonende Mobilität auszugleichen und einen Anreiz schaffen, auf Flugreisen zu verzichten. Durch die finanzielle Unterstützung des Erasmus+ Programms können Studierende und Absolventen wertvolle Arbeitserfahrungen im Ausland sammeln und ihre Kompetenzen erweitern, ohne durch hohe Kosten davon abgehalten zu werden.

Auslandspraktikum Erasmus: Sprachliche Vorbereitung und Anerkennung

Eine sorgfältige Vorbereitung auf das Auslandspraktikum mit Erasmus+ umfasst auch die sprachliche Qualifizierung. Die EU fördert den Erwerb und die Vertiefung von Sprachkenntnissen, um die Kommunikation am Praktikumsort und den Austausch mit Menschen im Gastland zu erleichtern. Erasmus+ Teilnehmende erhalten Zugang zu Online-Sprachkursen und können ihre Fähigkeiten in der Arbeits- oder Landessprache ausbauen.

Online-Sprachunterstützung durch die EU Academy

Die Europäische Kommission stellt über ihre Lernmanagement-Plattform, die EU Academy, eine umfassende Online-Sprachunterstützung bereit. Nach der Registrierung durch das Erasmus Team der Hochschule erhalten die Teilnehmenden Zugriff auf Lerninhalte, Übungen und Einstufungstests. Die Nutzung der Plattform ist für alle Geförderten mit einer physischen Aufenthaltsdauer von mehr als 14 Tagen obligatorisch und eine hervorragende Möglichkeit, die eigenen Sprachkenntnisse zu verbessern.

Verpflichtende Sprachtests vor Beginn des Praktikums

Im Rahmen der Vorbereitung auf das Auslandspraktikum sind die Teilehmenden verpflichtet, einen Online-Sprachtest vor der Abreise zu absolvieren. Diese Regelung ist Bestandteil des Grant Agreements, das zwischen dem Studierenden und der entsendenden Hochschule geschlossen wird. Der Test dient der Einschätzung des aktuellen Sprachniveaus und ermöglicht eine gezielte Vorbereitung auf die sprachlichen Anforderungen im Praktikum.

Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen

Ein weiterer wichtiger Aspekt bei der Planung eines Erasmus+ Praktikums ist die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen. Vor Beginn des Aufenthalts unterzeichnen die beteiligten Parteien - der Studierenden, die entsendende und die aufnehmende Einrichtung - eine Lernvereinbarung (Learning Agreement). Dieses Dokument legt die Lerninhalte und -ziele des Praktikums fest und sichert die vollständige Anerkennung der absolvierten Ausbildungsphase. Nach Abschluss des Praktikums übermittelt die aufnehmende Einrichtung einen Leistungsnachweis, den die Heimathochschule ohne zusätzliche Prüfungen anerkennen muss. Die Mobilitätsphase sollte zudem im Diplomzusatz (Diploma Supplement) vermerkt werden, um die internationalen Erfahrungen des Absolvent*innen zu dokumentieren.